Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeuten
Alle unsere Psychotherapeuten sind von der kantonalen Gesundheitsdirektion als Leistungserbringer von selbständig oder delegiert durchgeführter Psychotherapie anerkannt.
Test-Abklärungen und Beratungen müssen von den Eltern selbst finanziert werden.
Psychotherapeutische Leistungen werden je nach Therapeut(en) und Situation des Kindes von der Krankenkassen-Zusatzversicherung, der Invalidenversicherung, dem Schuldepartement, einer Therapie-Patenschaft oder vom Auftraggeber (mit-) getragen.