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FINANZEN
IV
Wir behandeln junge Menschen mit diversen Geburtsgebrechen bis zu ihrem 21. Altersjahr mit
Psychotherapie. Diese Therapien werden als medizinische Massnahmen vollumfänglich und ohne
Selbstbehalt von der Invalidenversicherung (IV-Stelle) gedeckt.
Voraussetzung ist, dass der junge Patient eine Verfügung für medizinische Massnahmen hat
sowie eine Indikation für Psychotherapie aufweist; in gewissen Fällen können solche Verfügungen beantragt werden.
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Gerne beraten wir Sie betreffend den Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und überprüfen in Zusammenarbeit mit Ihrem Haus- oder Spezialarzt die Indikation zur Psychotherapie. |
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