FINANZEN

IV

Wir behandeln junge Menschen mit diversen Geburtsgebrechen bis zu ihrem 21. Altersjahr mit
Psychotherapie. Diese Therapien werden als medizinische Massnahmen vollumfänglich und ohne
Selbstbehalt von der Invalidenversicherung (IV-Stelle) gedeckt.

Voraussetzung ist, dass der junge Patient eine Verfügung für medizinische Massnahmen hat
sowie eine Indikation für Psychotherapie aufweist; in gewissen Fällen können solche Verfügungen
beantragt werden.

e Gerne beraten wir Sie betreffend den Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und überprüfen in Zusammenarbeit mit Ihrem Haus- oder Spezialarzt die Indikation zur Psychotherapie.