Psychotherapie

Kinder und Jugendliche mit psychischer Belastung

Heranwachsende mit psychischen Belastungen, aus allen sozialen Lagen, mit oder ohne körperliche Erkrankungen oder Behinderungen sind bei uns willkommen.

Nebst der systemischen Psychotherapie richten wir uns mit unserem Angebot auch an den individuellen Bedürfnissen des Umfeldes (Familie, Schule etc.) aus.

Dank Spenden bieten wir in finanziellen Notlagen sowie bei unzureichender staatlicher Kostendeckung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen auch kostenfreie oder kostenreduzierte Therapieplätze an.

Behandlungsgründe für eine Psychotherapie

Die Spielzeit bietet für die folgenden, nicht abschliessend aufgezählten Gründe psychotherapeutische Behandlungen an. weiterlesen

 

Behandlungsgründe

  • Depression und Lustlosigkeit
  • Aufmerksamkeitsprobleme (ADS)
  • Autismus-Spektrum Störungen (ASS, Asperger)
  • Schulprobleme und Lernstörungen
  • Lern- und Leistungsblockaden
  • Verweigerungsverhalten in Familie und Schule
  • Belastungen durch Scheidung oder Adoption
  • Angststörungen, Lernängste
  • Gewalt- oder Übergrifferfahrungen
  • Aggressives Verhalten
  • Herausforderndes Verhalten wie Hyperaktivität
  • Spezielle Störungen bei körperlicher oder geistiger Behinderung
  • Berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
  • Kommunikationsstörungen
  • Realitätsverlust
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Stereotype oder fremdartige Verhaltensweisen
  • Essstörungen
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Traumatische Erfahrungen (PTSD)
  • Alkoholmissbrauch
  • Störungen der Geschlechtsidentität
  • Begleitung von Coming out bei Nicht-Heteronormativität

Spielzeit: Aufgehoben in einem wertschätzenden Umfeld.

Individuelle Wertschätzung

Unser Therapiekonzept ist integrativ. Es folgt dem Prinzip der sozialen Toleranz und der Wertschätzung jedes jungen Menschen in seiner Einmaligkeit. Indem wir körperliche und geistige Unterschiede wertfrei akzeptieren, finden Heranwachsende Anerkennung und erleben Begegnungen, in denen nicht nur Zweck und Leistung zählen.

Ziel unserer Arbeit ist die Unterstützung der psychischen Gesundheit und die Integration in die Gesellschaft zur Verbesserung der Lebensqualität aller Betroffener.

Alternative Therapieform «Spielzeit-Methode»

Kinder und Jugendliche mit schwerer Krankheit oder Behinderung werden bei uns je nach Behandlungsgrund mit der «Spielzeit-Methode» und bei Bedarf durch ein Therapieteam von zwei Psychologinnen bzw. Psychologen behandelt. Dieses Therapiekonzept ist eine von Robin Mindell in der Spielzeit über viele Jahre hinweg entwickelte, alternative Form der Psychotherapie, die sich bei gewissen Rahmenbedingungen als aussergewöhnlich hilfreich und wirkungsvoll erwiesen hat.

Vor der Behandlung werden abhängig von der Diagnose sogenannte Erfahrungs- und Handlungsräume für die Therapie skizziert und geplant. weiterlesen

Das sind kontextbedingte, thematisch geordnete Handlungsabläufe, durch die Patientinnen und Patienten in einer Gemeinschaft heilsame Erfahrungen mit alternativen Verhaltensweisen machen können. Diese sollen sie aus pathologischen Verhaltensmustern herausführen und dazu motivieren, neuartig am sozialen Geschehen teilzunehmen.

Die «Spielzeit-Methode» wurde angelehnt an das Konzept des situierten Lernens entwickelt. In den Erfahrungen des Aushandelns von Bedeutungen in einer Gemeinschaft werden grundlegende Veränderungen oder Umgestaltungen bewirkt. So kann stagnierende Entwicklung mittels einem individuell und kollaborativ gestalteten Konstruktionsprozess gefördert werden.

Die Kosten für diese Therapieform werden teils durch Versicherer und teils durch Spenden gedeckt.

Gruppentherapie für Jugendliche ab 12 Jahren

Zur Zeit wird dieses Angebot bis auf Weiteres pausiert!

Für Jugendliche ab 12 Jahren mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung haben wir einen begleiteten Raum für Begegnungen und gemeinsame Erlebnisse geschaffen. Die Teilnehmenden können das Programm mitgestalten, gemeinsam Lösungen finden und zusammen Erfahrungen sammeln: Wir kochen, diskutieren, bewegen uns, lachen oder spielen.

Die Gruppentherapien finden jeweils 14-täglich am Montag von 17.30 bis 19.00 Uhr statt. Weitere Auskünfte, Schnuppertermine und Anmeldungen bei: admin@spielzeit.ch.

Abklärung/Diagnostik

Unabhängige schulische Abklärungen

Im Rahmen einer schul- oder berufsbezogenen Einschätzung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft von Kindern und jungen Erwachsenen bieten wir verschiedene unabhängige Abklärungen und Beratungen an.

Angebotene Abklärungen und Beratungen

Die schul- und berufsbezogenen Abklärungen, Diagnosen und Beratungen der Spielzeit decken die im Folgenden genannten Bereiche ab. weiterlesen

 

Abklärungen und Beratungen

  • Depressionsinventar
  • ASS (Autismus Spektrum Störungen)
  • Handelnde und logische Intelligenz (IQ)
  • Kognitive Entwicklung (Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Denken) im Altersvergleich
  • Sprachverständnis, Sprachausdruck und sprachliche Fertigkeiten
  • Mathematischer Basisfertigkeiten
  • Sozial-emotionale Kompetenzen und Kulturtechniken im Altersvergleich
  • Merkfähigkeits-, Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungstest
  • Beratung und Coaching bei Aufmerksamkeits- und Ablenkbarkeitsproblemen

Beratung

Beratungen auch per Telefon und Live-Chat

Bei psychologischen Fragen und akuten Notlagen stehen unsere Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für 60-minütige Kurzberatungstermine zur Verfügung. Diese Termine sind begrenzt und werden von unserem Sekretariat mit Ihnen persönlich vereinbart.

Für Familien von Kindern mit schwerer Erkrankung oder Behinderung können die Beratungen teilweise kostenlos geleistet werden. Für alle anderen Eltern werden die normalen Honorare in Rechnung gestellt.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte unter admin@spielzeit.ch zur Verfügung

Elternberatung bei auffälligen Verhaltensweisen

Hat Ihr Kind besondere Bedürfnisse? Zeigt es zu Hause und in der Schule auffällige Verhaltensweisen? Wurde es mit einer Behinderung oder Krankheit geboren? Haben Sie das Gefühl, dass Ihre bisherigen Erziehungsmethoden nicht ausreichen, um Ihrem Kind und Ihrer Familie gerecht zu werden? Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte zur Verfügung, finden gemeinsam mit Ihnen alternative Wege und zeigen Erziehungsmöglichkeiten auf.

Interventionen bei Gewalt und Aggression

Wenn junge Menschen nicht mehr weiterwissen, kommt es zu Aggressionen, Gewalteskalationen und oppositionellem Verhalten. Unter diesen destruktiven Handlungen leiden nicht nur die Betroffenen, sondern auch ihr ganzes Umfeld. Das Spielzeit-Team ist darauf spezialisiert, zusammen mit der Familie und der Schule Wege hinaus aus destruktiven Zirkeln aufzuzeigen. Konkrete und etablierte Interventionsmassnahmen führen schliesslich zu einer verbesserten Lebensqualität für alle Beteiligten.

Familienperspektiven bei Scheidung und Trennung

In der Schweiz sind jährlich etwa 15’000 Kinder von einer Scheidung betroffen. Durch die Scheidung oder Trennung der Eltern steigt bei vielen Kindern die emotionale Belastung an. Dies äussert sich oft in Schulunlust, Leistungsabfall oder Schuldgefühlen. Mit gezielter Hilfe können die meisten Kinder lernen, die Scheidungssituation zu bewältigen und eine neue Familienperspektive zu entwickeln. Wir begleiten Kinder, Eltern und Alleinerziehende vor, während oder nach einer Trennung oder Scheidung.

Integration

Integrierte Sonderschulung

Ist Ihr Kind mit einer schweren Erkrankung, einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung auf die Welt gekommen? Dann stellt sich vor dem Eintritt in den Kindergarten oder die Primarschule die Frage nach den zur Verfügung stehenden Bildungsmöglichkeiten für Ihr Kind.

Für Kinder mit Beeinträchtigungen, die auf besonderen separierten Schonraum angewiesen sind oder die besser in einer ausgeprägt heilpädagogisch eingerichteten Umgebung lernen, stehen die heilpädagogischen Schulen zur Verfügung.

Unter bestimmten Bedingungen besteht auch die Möglichkeit einer integrierten Sonderbeschulung, landläufig auch «Integration» genannt. Ihr Kind besucht dann trotz Krankheit oder Behinderung die Regelklassen des Kindergartens oder der Primarschule. weiterlesen

 

Der Grundsatz der integrativen Förderung ist verankert im Bundesgesetz von 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, in der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich Sonderpädagogik von 2007 sowie in Artikel 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006, das in der Schweiz im Jahr 2014 in Kraft getreten ist.

Abbildung: Organisation integrierte Sonderschulung

Das Recht auf schulische Bildung beinhaltet laut diversen Gesetzesartikeln auch den Schutz von Kindern und Jugendlichen und ihre Integration in die Gesellschaft. Dabei ist die Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Zudem hat der Bildungsrat des Kantons Zürich im Juli 2006 Leitsätze verabschiedet, die die integrativen Schulungsformen favorisieren.

Ziel eines integrativen Unterrichts ist es, dass die Lernenden der Regelklasse und die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf voneinander profitieren. Die integrative Gestaltung des Unterrichts in heterogen zusammengesetzten Lerngruppen soll dabei die Solidarität unterstützen. Heterogen zusammengesetzte Lerngruppen erfordern kollegiale Kooperation, die Wahrnehmung und Berücksichtigung der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie die Überwindung einer Defizitorientierung zugunsten einer Fähigkeits- und Ressourcenorientierung.

Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei der integrierten Sonderschulung nicht nur um eine schulorganisatorische Massnahme, sondern um eine pädagogisch verantwortbare Integration handelt, die die emotionale Entwicklung des Kindes fördert und nicht gefährdet. 

Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung mit der psychologischen Begleitung von beeinträchtigten Kindern in der Integration aber auch in den heilpädagogischen Schulen beraten wir Eltern und Lehrpersonen aus psychologischer Sicht.

Dabei belichten wir mit Ihnen die Vor- und Nachteile der Integration oder des separierten Wegs (Heilpädagogische Schule) und zeigen Ihnen die psychologischen Herausforderungen, Möglichkeiten und Grenzen auf.

Zusammenarbeit

Know-how-Transfer im Team und interdisziplinäre Zusammenarbeit

Alle Leistungen unserer Psychologinnen und Psychologen für Familien mit Behinderung und Krankheit werden mit der Stellenleitung nach dem Vier-Augen-Prinzip supervidiert und fachlich ausgerichtet. Damit ist sichergestellt, dass die aus den letzten Jahrzehnten systematisch gesammelten Daten und Erfahrungen, die als Grundlage für spezialisierte Anliegen gelten, dem ganzen Team zur Verfügung stehen.

Wir arbeiten zudem stets sehr eng mit Lehrpersonen, Elternvereinigungen, Ärztinnen und Ärzten, der Psychiatrie sowie Behörden und Fachstellen wie den Schulpsychologischen Diensten der Stadt und des Kantons Zürich, den Kinderpsychiatrischen Diensten und Abteilungen des Kinderspital Zürich oder den Heilpädagogischen Sonderschulen zusammen.

Die Praktikumsstellen der Spielzeit sind von Schweizer Universitäten und Fachhochschulen anerkannt.

Kosten

Abrechnungsmodelle für Psychotherapie und Beratung

Den individuellen Gegebenheiten entsprechend kommen für die Übernahme der Kosten unterschiedliche private oder staatliche Kostenträger in Frage. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Abrechnungsmodelle für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes. weiterlesen

Krankenkasse

Auf ärztliche Anordnung können Behandlungen über die Grundversicherung der Krankenkasse (OKP) abgerechnet werden.

Je nach Versicherung können unsere psychotherapeutischen Leistungen auch über die Krankenkassen-Zusatzversicherung abgerechnet werden. Der Ansatz beträgt CHF 160 pro Stunde.

Schulisch indizierte Psychotherapie

In bestimmten Fällen wird eine Psychotherapie direkt von der Schule gewünscht und/oder mit einer Verfügung verordnet. Nach Zustimmung der Eltern sprechen wir in solchen Fällen von «schulisch indizierter Psychotherapie». Je nach Behandlungsgrund erstellen wir individuelle Kostenvoranschläge für die Dauer von 12 Monaten zu Handen der Schule. Der Ansatz beträgt CHF 160 pro Stunde.

Invalidenversicherung (IV)

Junge Menschen mit bestimmten Geburtsgebrechen können bei Bedarf bis zu ihrem 21. Altersjahr mit Psychotherapie behandelt werden. Voraussetzung ist, dass eine Verfügung für medizinische Massnahmen sowie eine von der IV anerkannte Indikation für ambulante Psychotherapie vorliegt. In gewissen Fällen können solche Verfügungen auch von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt beantragt werden.

Therapiepatenschaft

Familien mit schwer belasteten Kindern oder Jugendlichen haben in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen nicht immer die Möglichkeit, für alle Aspekte einer notwendigen Behandlung und Begleitung aufzukommen. Unter diesen Bedingungen werden gewisse Anteile unserer innovativen Therapiemodelle oder die Kontrolle der Leistungen durch die Stellenleitung durch die Spielzeit übernommen. Hier springt unsere Trägerstiftung MLFI dank Beiträgen renommierter Spenderinnen und Spender im Bedarfsfall ein und ermöglicht eine Betreuung zu geringen Kosten oder eine unentgeltliche Betreuung.

Um von einer Therapiepatenschaft profitieren zu können, muss die Familie ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen und zusammen mit der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten ein Gesuch einreichen.

Selbstzahler

Erziehungsberatung, Abklärungs- und Diagnostikaufträge können von Eltern mit CHF 160 pro Sitzung auch privat übernommen werden.

Unterschiedliche Abrechnungsmodelle

Psychotherapeutische Leistungen werden je nach Therapeutin oder Therapeuten und Situation des Kindes von der Grundversicherung der Krankenkasse, der Zusatzversicherung, der Invalidenversicherung, vom Schuldepartement, durch eine Therapiepatenschaft oder vom Auftraggebenden selbst (mit-)getragen.

Bei fehlender staatlicher Kostendeckung bieten wir in wirtschaftlichen Notlagen unter gewissen Bedingungen für Kinder und Jugendliche mit schweren Belastungen auch kostenfreie oder kostenreduzierte Therapieplätze an.

Bitte beachten Sie unsere Abrechnungsmodelle oder kontaktieren Sie uns für weitere Auskünfte unter admin@spielzeit.ch.

Bitte klären Sie vor einer Anfrage oder Anmeldung bei der Spielzeit die Versicherungsdeckung oder finanziellen Möglichkeiten ab. Falls Eltern eine Therapie, Abklärung oder Beratung für ihr Kind ohne vorgängig bestehende Kostenverfügung einer Versicherung oder unserer Trägerstiftung in Anspruch nehmen, tragen sie die Kosten im Falle einer späteren Ablehnung der Kostenübernahme selbst.